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AGB für Tagungen und Bildungsveranstaltungen

Stand: 8.02.2017

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Tagungen und Bildungsmaßnahmen der Evangelischen Akademie Frankfurt. Sofern in einzelnen Veranstaltungsprogrammen abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese.

1. Teilnehmerin/Teilnehmer

Die Angebote der Evangelischen Akademie Frankfurt (Veranstalter) stehen offen für alle Interessierten, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen (z. B. Alter, Geschlecht, Art der Tagungs- oder Bildungsveranstaltung) angegeben sind.

2. Anmeldung

Benutzen Sie bitte die vorgedruckten Anmeldeformulare auf den Programmausschreibungen oder die Onlineanmeldung in unserem Internetangebot. Die Anmeldung soll uns spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Sofern in der Tagungsausschreibung eine abweichende Frist genannt wird, gilt diese.

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist rechtswirksam ein Vertrag zu Stande gekommen. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erfolgt eine schriftliche Absage.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind nur wirksam, wenn sie die auf dem Anmeldeformular erfragten Informationen enthalten.

3. Rücktritt der/des Teilnehmenden 

Der/die Teilnehmende kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In jedem Fall des Rücktritts durch den/die Teilnehmende/n steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:

Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei

14 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnehmendenbeitrages

Weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn

oder Nichtteilnahme ohne Absage 80 % des Teilnehmendenbeitrages 

Der Teilnehmendenbeitrag setzt sich zusammen aus den im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausgewiesenen Tagungs-/Kursgebühren sowie den Preisen der gewählten Unterkunft und Verpflegung.

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne ausdrückliche, wenn möglich schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt gilt, sondern in diesem Fall der/die Teilnehmende zur vollen Bezahlung der Ausfallgebühr verpflichtet bleibt.

Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist es gestattet, der Akademie nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung des jeweiligen Preises. Gleiches gilt für spontan nicht eingenommene Mahlzeiten.

4. Zahlung

Die Teilnehmendenbeiträge sind zu Beginn der Veranstaltung fällig, sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders vermerkt ist. In einzelnen Fällen erhalten Sie vorab eine Rechnung über den Teilnehmendenbeitrag zugeschickt; die Fälligkeit ist auf der Rechnung vermerkt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der/die Teilnehmende einzelne Leistungen infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise bzw. wegen sonstiger, nicht vom Veranstalter zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich.

6. Absage durch den Veranstalter/Änderung von Programmen

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde oder die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, zum Beispiel, weil eine/ein für den Veranstaltungserfolg wichtige/r Referentin/Referent wegen Krankheit oder anderer, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe verhindert ist, oder weil die Tagungsräume in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstalter behält sich vor, Tagungsprogramme zu ändern, in dem z.B. angemessener Ersatz für verhinderte Referierende angeboten wird oder Verschiebungen im Zeitplan vorgenommen werden.

7. Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt in den im Programmflyer ersichtlichen Zimmerkategorien. Kann ihr Zimmerwunsch in den Gebäuden des Veranstalters nicht erfüllt werden, buchen wir für Sie eine gleichwertige Ersatzunterkunft, worüber wir Sie vor der Anreise zur Veranstaltung informieren. 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht zugelassen. Behinderten-Begleithunde sind hiervon ausgenommen. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Behinderten-Begleithund verursacht werden. Das Mitbringen eines Behinderten-Begleithundes ist mit der Anmeldung mitzuteilen.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 

b) der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Sofern sich der Veranstalter gezwungen sieht, eine Veranstaltung abzusagen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter kann auch nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder sonstigen Ansprüchen verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

10. Haftung für abgestellte Pkws und eingebrachte Sachen

Soweit ein Parkplatz auf dem Gelände des Veranstalters zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände der Gäste haftet der Veranstalter nicht. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko der/des Teilnehmenden nachgesandt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.

11. Verjährung, Datenschutz

Ansprüche der/des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der/des Teilnehmenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Datum des Endes der Veranstaltung.

Persönliche Daten der Teilnehmenden werden in der Evangelischen Akademie Frankfurt sorgfältig geschützt. Sie dienen zur Abwicklung des Buchungsvorganges und werden ggf. bei der Abrechnung mit Zuschussgebern (z. B. Bundeszentrale für politische Bildung, Kinder- und Jugendplan des Bundes etc.) genutzt. Weiter werden die Daten zum Versenden von Informationsmaterial des Veranstalters verwendet. Darüber hinaus werden persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben. Auf Listen der Teilnehmenden, die bei Tagungen zur Mitnahme durch die Teilnehmenden ausgelegt werden können, werden maximal folgende Angaben gemacht: Name, Vorname, Beruf, Institution, PLZ und Ort.

12. Gültigkeit

Sämtliche Angaben über Termine, Preise, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nur schriftlich getroffene Absprachen sind gültig. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit.

13. Unterbringung im Tagungszentrum Frankfurt / WLAN-Nutzung

Sofern die Teilnehmenden bei Veranstaltungen im Tagungszentrum Frankfurt untergebracht sind, gelten für die Nutzung des dortigen WLAN-Netzes folgende Nutzungsbedingungen:

13.1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die „Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt“ (im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt) und der Gast/Kunde als WLANNutzer (im Folgenden „Kunde“ genannt).

13.2. Vertragszweck

Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, Kunden einen einfachen (aber wie nachfolgend unter 14.6. beschrieben beschränkten) Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Kunden durchzuführen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln (in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz – TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Kunden.

13.3. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages

Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde seinen Benutzernamen und ein Passwort (im Folgenden „Ticket“ genannt) eingibt und das Pflichtfeld „Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot gelesen und akzeptiert“ durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internet über den Hotspot für den Kunden möglich. Benutzername ist die Mobilfunknummer oder der Nachname des Kunden). Das Ticket erhält der Kunde auf Nachfrage beim Hotspot-Betreiber. Das Ticket ist zeitbasiert. 

13.4. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden von uns nur zu dem Zweck der Erbringung dieser Hotspot-Dienstleistung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/ Marktforschung nur, wenn Sie uns ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Ihre Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind gesetzlich hierzu verpflichtet. Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. 

13.5. Nutzungsvoraussetzungen

Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein

WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Kunde selbst bereit. 

13.6. Leistungen des Hotspot-Betreibers

Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.

13.7. Haftung des Hotspot-Betreibers

Der Hotspot-Betreiber haftet dem Kunden auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Hotspot-Betreiber für jeden Grad des Verschuldens. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot-Betreibers ausgeschlossen.

13.8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

13.8.1. Keine Weitergabe des Tickets

Eine Weitergabe des Tickets durch den Kunden und/ oder die Nutzung des Tickets durch Dritte ist untersagt. Erlangt der Hotspot-Betreiber Kenntnis von  der Weitergabe des Tickets durch den Kunden und/oder die Nutzung des Tickets durch Dritte kann der Hotspot-Betreiber das Ticket deaktivieren.

13.8.2. Unverschlüsselte Übertragung

Der nach der Anmeldung durch den Kunden vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Kunden wird unverschlüsselt übertragen. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/ oder auf diese zugreifen können. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Schutz (z. B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z. B. https, VPN) seiner Daten.

13.8.3. Missbräuchliche Nutzung des Hotspot durch den Kunden

Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Kunde ist selbst für die Internetinhalte die er über den Hotspot abruft und/ oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.

Der Kunde verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere

• die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“),

• die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/ oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. „Spamming“) und Viren,

• das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet,

• das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“),

• das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot-Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können.

13.8.4. Haftungsfreistellung seitens des Kunden

Der Kunde stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, 

die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspot durch den Kunden verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Kunde dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.

13.9. Sonstiges

Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen den Hotspot-Betreiber und dem Kunden abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Veranstalter

Veranstalter ist die Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.