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23.11. - 25.11.2007 (Fr-So) TgNr. 075555 Jugendstrafvollzug im Umbruch Der hessische Jugendstrafvollzug nach dem Urteil des BVerfG vom 31. Mai 2006 Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nicht allein verpflichtet, den Jugendstrafvollzug zum 1. Januar 2008 auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, sondern für die Erfüllung seines pädagogischen Auftrages Mindeststandards formuliert. Mit dieser Tagung werden die spezifischen pädagogischen Anforderungen von Erziehung und Bildung junger inhaftierter Straffälliger zu Diskussion gestellt und der Entwurf des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes daran gemessen. zurück zur Auswahl - Drucken - Veranstaltungsprogramm - Anmeldung - Materialien
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