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14.06. - 15.06.2008 (Sa-So) TgNr. 085151
Europarecht in der Praxis

Gesetzgebung, Rechtsprechung und anwaltliche Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen deutschem Recht und europäischen Anforderungen

Europäisches Recht wirkt durch Richtlinien und Abkommen in vielfältiger Form auf die nationale Gesetzgebung ein. Die Tagung will am Beispiel unterschiedlicher Rechtsgebiete verdeutlichen, welche neuen Aufgaben Rechtsprechung und anwaltliche Tätigkeit bei der Anwendung übernationaler Normen zu erfüllen haben.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese stellt einen Mindeststandard dar, der durch nationale Maßnahmen nicht unterschritten werden darf. Dennoch hat der EuGH Defizite bei der Anwendung der Konvention auch in Deutschland beanstandet und eine Anpassung innerstaatlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung bewirkt.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8.6.2006 ist die BRD völkerrechtlich verpflichtet, einen eigenständigen Rechtsbehelf zur Sicherung des Anspruchs auf zügigen gerichtlichen Rechtsschutz zu schaffen. Ein entsprechender  Gesetzentwurf eines Untätigkeitsbeschwerdegesetzes liegt inzwischen vor. Inwiefern ein solcher Rechtsbehelf angesichts der bestehenden Überlastung der Justiz geeignet ist, eine unangemessene Verfahrensverzögerung zu verhindern oder zu beheben, soll einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

Gemeinschaftsrechtliche Verbraucherschutzvorschriften gewinnen zunehmend an Bedeutung in der Rechtsprechung und bei der anwaltlichen Beratung. Nationale Gerichte müssen bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist.

Die Vereinheitlichung von Normen der Strafverfolgung hat in dem im Jahre 2004 in Kraft getretenen europäischen Haftbefehlsgesetz Gestalt angenommen. Ausgehend von dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von justiziellen Entscheidungen in der EU sollen unter der deutschen Ratspräsidentschaft gemeinsam definierte Mindeststandards der Beschuldigtenrechte in den Mitgliedstaaten erarbeitet werden. Ob und ggf. welcher Gewinn von der Formulierung derartiger Mindeststandards in Hinblick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens zu erwarten ist, soll zur Diskussion gestellt werden.

Sorge- und Umgangsrechtsverfahren überschreiten seit vielen Jahren den nationalen Zusammenhang. Während früher das Haager Entführungsabkommen internationale Konflikte regelte, kommt seit 2005 die Brüssel IIa-Verordnung hinzu. Über die Ausgestaltung im Einzelnen bestehen in den nationalen Rechtsordnungen unterschiedliche Vorstellungen.

Diese Verordnung ermöglicht die unmittelbare Vollstreckung von Entscheidungen europäischer Gerichte zum Umgangsrecht auch in Deutschland. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter verfahrensrechtlicher Standards.

Die Tagung wendet sich an Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Personen, die politische Verantwortung für die Umsetzung europäischer Normen in die deutsche Gesetzgebung tragen.

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