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30.05. - 31.05.2008 (Fr-Sa) TgNr. 085252
Zeugnispflicht contra Vertrauensschutz?

Seelsorge im Spannungsfeld von Verlässlichkeit und Offenbarungszwang

In der rechtspolitischen Debatte um einen wirksamen Schutz gegen den internationalen Terrorismus gerät auch die Zeugnisverweigerungsrecht, das bestimmten Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern aber auch Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern in § 53/53a StPO gewährt wird, in den Blick von Politikern, die in kontrollfreien Räumen eine Gefahr für die Innere Sicherheit sehen. Diese Normen gewähren jenen, die sich einer/einem Geistlichen anvertrauen, den Schutzraum, der nicht bloß die Privatsphäre achtet, sondern auch das Recht der sich Anvertrauenden auf freie Religionsausübung (Beichtgeheimnis). Mit dieser Tagung wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.November 2006, die Beschwerde eines Gefängnisseelsorgers gegen die Anordnung von Erzwingungshaft des OLG Düsseldorf zu verwerfen, und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2007, die Verfassungsbeschwerde dagegen, nicht anzunehmen, sowie die Konsequenzen für die SeelsorgerInnen und kirchlichen MitarbeiterInnen in allen, insbesondere aber in hoheitlichen Bereichen (Strafvollzug, Polizei, Militär) zur Diskussion gestellt.

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