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20.03. - 22.03.2009 (Fr-So) TgNr. 095151
Das Fehlurteil im Strafverfahren – Unabwendbares Schicksal oder korrigierbarer Irrtum?

Das Wiederaufnahmerecht unter neuem Reformdruck

Die spektakulären Fälle der jüngsten Vergangenheit und darauf folgende Gesetzesentwürfe haben das deutsche Wiederaufnahmerecht in ein kritisches Licht getaucht. Sie geben Anlass zu der Frage: Soll das Recht der Wiederaufnahme vornehmlich die Justiz vor der Einsicht in die eigene Irrtumsfähigkeit schützen und ihr das Eingeständnis der Möglichkeit eines Fehlurteils ersparen? Mit dieser Tagung wird die tatsächliche Reformbedürftigkeit des deutschen Wiederaufnahmerechts zur Diskussion gestellt. Vor dem Hintergrund seiner Tradition und der gewachsenen Bedeutung seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen (Verbot der Doppelbestrafung) werden tragende Prinzipien anhand von Fallschilderungen aus der Praxis geprüft und zum naturwissenschaftlichen Fortschritt bei den Untersuchungstechniken zur Tataufklärung in Beziehung gesetzt. Des weiteren soll seine Position und Funktion in einem zukünftigen europäischen Strafverfahren bestimmt und möglicher Anpassungsbedarf definiert werden.

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