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26.06. - 28.06.2009 (Fr-So) TgNr. 091232
Menschenrechte im Christentum und im Islam

Scharia und Menschenrechte

Eine der schwierigsten und zu gleich eine der grundlegenden Herausforderungen im interreligiösen Zusammenleben sind die unterschiedlichen Rechtsauffassungen in den Religionen.Während die christlichen Kirchen zwischen den ethischen Normen, die aus der Auslegung der biblischen Texte gewonnen werden und dem Recht des säkularen Staates sowie den transkonfessionellen Allgemeinen Menschenrechten unterscheiden und beide für ihren jeweiligen Geltungsbereich anerkennen zählt der Islam auch die rechtlichen Regelungen zum Kernbereich der Religion. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen in pluralistischen Gesellschaften koordinieren? In welcher Form sind Religion und Recht miteinander verbunden? Gibt es religionsübergreifende universale Rechtsnormen?

Erstes Ziel der Veranstaltung ist Aufklärung – im ursprünglichen Sinn des Wortes: die unterschiedlichen Auffassungen sollen deutlich herausgearbeitet werden. Zum zweiten geht es um praktische rechtlich haltbare Problemlösungen im Zusammenleben von Muslimen und Christen in eine säkularen Staat.

Zielgruppe sind Personen, die in Institutionen und Organisationen tätig sind, die sich mit interreligiösen Fragen und mit Erfolgsbedingungen für ein gelungenes multireligiöses Zusammenleben beschäftigen. Darüber hinaus ist die an diesen Fragen interessierte politische Öffentlichkeit angesprochen.

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