Akademie
Förderverein
Kontakt
Aktuell
Veranstaltungen / Anmeldung
     chronologisch
Veranstaltungs-
archiv
     chronologisch
Publikationen
Testimonials
Anreise
Tagungshaus
Impressum

 

 

 

 

18.09. - 20.09.2009 (Fr-So) TgNr. 095353
Wohin verurteilen wir?

Tagung für Schöffinnen und Schöffen in der Erwachsenen- und Jugendstrafgerichtsbarkeit

Laienrichter waren vom Mittelalter bis zur Neuzeit – von Unterbrechungen abgesehen – an der Rechtsprechung beteiligt. Im 18. und 19. Jahrhundert, entstanden als Forderung der Aufklärung, wurde die Beteiligung  von Laienrichtern auch in Deutschland zunächst im Strafprozess durchgesetzt. Dabei war die Mitwirkung der Laienrichter als eine Art präsente Öffentlichkeit gedacht, die in der Verhandlung ständig – zumal in politischen Strafverfahren – über den fairen Verlauf des Verfahrens wacht. Einer Wächter- und Kontrollfunktion dieser Art bedarf es in der gewaltenteilenden parlamentarischen Demokratie, die die sachliche und persönliche Unabhängigkeit des Berufsrichters garantiert, nicht mehr. Heute ist das Laienrichtertum Ausdruck der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Ausübung der recht- sprechenden Gewalt – keineswegs bloße demokratische Garnierung einer fachbürokratischen Justiz, sondern unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Rechtspflege. Gemäß § 42 Abs. 2 . Gerichtsverfassungsgesetz soll bei der Wahl von Laienrichtern darauf geachtet werden, daß alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Lediglich bestimmt die Verwaltungsgerichts- ordnung: Zur Schöffin/zum Schöffen  können nur Deutsche gewählt werden, die das 25. Lebensjahr vollendet und im letzten Jahr vor ihrer Wahl ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsgebietes gehabt haben. Konsequenterweise ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern heute nicht auf die Strafgerichtsbarkeit beschränkt, sondern auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt worden. 
Für die fachrichterliche Urteilsfindung im Strafverfahren und ganz besonders bei der Verhängung der Freiheitsstrafe kommt der Mitwirkung von Laienrichterinnen und -richtern eine ganz besondere Bedeutung zu. Voraussetzung einer sachgerechten Geltendmachung der Laienperspektive ist jedoch auch – über die Kenntnis des Täters und seiner Tat hinaus – das Wissen um die Konsequenzen, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe für die/den Verurteilte(n) und gegebenenfalls für ihre/seine Familie bedeuten.

Deshalb soll mit der Tagung den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Erwachsenen- und Jugendstrafgerichtsbarkeit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, zur Information über das Hessische Strafvollzugswesen, zur Diskussion  strafrechtlicher Sanktionen aus der Sicht von Kriminalitätsopfern  und zum Gespräch mit Gefangenen und Bediensteten über den Vollzugsalltag und die Vollzugspraxis vor Ort gegeben werden. Darüber hinaus wendet sich die Tagung an alle am Justizvollzug Beteiligten und Interessierte.

zurück zur Auswahl - Drucken - Veranstaltungsprogramm - Anmeldung - Materialien