30.10. - 01.11.2009 (Fr-So) TgNr. 094252 Islamischer Religionsunterricht Der Weg Hessens im förderativen Vergleich
Der Status einer Religionsgemeinschaft ist verfassungsrechtliche Voraussetzung, damit eine Glaubensrichtung als Partner des Staates Religionsunterricht an Schulen anbieten darf. Deshalb prüft die Hessische Landesregierung derzeit, ob mit einem legitimierten Ansprechpartner eine Vereinbarung zur Erteilung eines bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache getroffen werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, soll nach der zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvereinbarung im Fach Ethik eine verpflichtende religionskundliche Unterweisung in islamischer Religion - ein Islamunterricht - an hessischen Schulen eingeführt werden.
Mit dieser Tagung wird die Qualität eines Islamischen Religionsunterrichts ins Zentrum gerückt.
Den Ausgangspunkt bildet die Frage, nach seiner Stellung im Spannungsfeld zwischen dem Toleranzgebot des Grundgesetzes gegenüber Andersgläubigen und eines fundamentalistischen Geltungsanspruches des Islam gegenüber Staat und Politik.
Vor diesem Hintergrund werden das niedersächsische Konzept zur Ausbildung von islamischen Religionslehrerin bzw. zum islamischen Religionslehrer und die bereits in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in Modellversuchen erprobten Konzepte sowie die hier gemachten Erfahrungen zur Diskussion gestellt.
Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein Podiumsgespräch über die inhaltliche Ausgestaltung des Islamischen Religionsunterrichts und der geplanten Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer in Hessen - für den Fall, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen seiner Einführung von den betroffenen Gruppen erfüllt werden. zurück zur Auswahl - Drucken - Veranstaltungsprogramm - Anmeldung - Materialien
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