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30.11. - 01.12.2009 (Mo-Di) TgNr. 092131 Der Übergang in die Freiheit Wie kann Haftentlassenen dabei geholfen werden?
Auf dem Weg in die Freiheit sehen sich Straffällige oft vielfältigen Schwierigkeiten ausgesetzt. Neigt sich die Haftzeit dem Ende zu, bedarf es breiter Unterstützung, um sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können und ein Leben ohne Straftaten zu führen. Diese wichtige Phase, zwischen Justizvollzugsanstalt und Wiedererlangung der Freiheit, ist geprägt durch das Engagement der beteiligten Personen, Institutionen und Behörden. Für einen gelingenden Übergang in die Freiheit kommt es auf das gemeinsame Handeln dieser Akteure innerhalb und außerhalb der Haftanstalten an: die Anstaltsleitungen und Sozialdienste, das Justizministerium und Sozialministerium, die Bewährungshilfe, der Landeszusammenschluss Straffälligenhilfe, die Arbeitsagenturen, Arbeitgeber, kommunale Einrichtungen, Mitarbeiter der Diakonie und Caritas, die Gefängnisseelsorger und Kirchengemeinden, die Einbeziehung der Angehörigen, die ehrenamtlichen Helfer; nicht zuletzt leistet auch ein entsprechendes gesellschaftliches Klima einen notwendigen Beitrag. Eine erfolgreiche Resozialisierung erfordert, dass die Beteiligten voneinander wissen, ihre Arbeit miteinander abstimmen, unterschiedliche Hilfsangebote bekannt sind und Zuständigkeiten geregelt werden sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet sind. Nur, wenn die unterschiedlichen Leistungen ineinander greifen, kann den Herausforderungen in diesem Bereich wirksam begegnet werden. zurück zur Auswahl - Drucken - Veranstaltungsprogramm - Anmeldung - Materialien
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