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14.06. - 16.06.2010 (Mo-Mi) TgNr. 104131
Inklusiv, integrativ oder ausgesondert?

Zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention – Erziehung in Europa III

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - auch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben - wird das deutsche Bildungssystem verändern: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Um die Verwirklichung dieses Rechts (…) zu erreichen, gewährleisten sie ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen.“ Von diesem Ziel sind die Bundesländer im schulischen wie im vorschulischen Bereich noch weit entfernt: 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden in Sonderschulen unterrichtet und haben so gut wie keinen Zugang zum regelhaften Schulsystem. Im vorschulischen Bereich besuchen viele Kinder mit Behinderung integrative Einrichtungen, deren Konzepte und pädagogische Qualität allerdings sehr unterschiedlich sind. Wo im deutschen „integrativ“ steht, heißt es im englischen Original „inclusive“. Während Integration noch zwischen Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung unterscheidet, weist eine inklusive Einrichtung kein Kind ab und hält ein angemessenes Bildungsangebot für alle Kinder vor. Wieder lohnt der Blick nach Europa: Welche Konzepte wurden in anderen Ländern entwickelt und erprobt? Welche Erfahrungen wurden gemacht? Was können wir voneinander lernen?

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