Dienstag
27
April
2021
Evangelische Akademie Frankfurt, Onlineveranstaltung, 19.00 – 20.15 Uhr
NEUREGELUNG DES § 217 STGB („SUIZIDHILFE“)
FOLGE 2 (AUGSBURG-MÜNCHNER-HALLESCHER-ENTWURF)

Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) fu�r nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. Zugleich hat es dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Nun liegen erste Gesetzentwürfe vor. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe werden diese Gesetzentwürfe einzeln vorgestellt und diskutiert werden. Dabei ist es das Ziel, die Stärken der jeweiligen Entwürfe herauszuarbeiten, auf Schwachstellen hinzuweisen und offene Probleme und Fragestellungen zu benennen. Dies soll helfen, einen vertieften Einblick in die Schwierigkeiten der gesetzlichen Neuregelung zu ermöglichen, die dem Gesetzgeber aufgetragen wurde.

Thema:

Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention. Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf (AMHE-SterbehilfeG)

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Veranstaltungsformat:

Die Veranstaltung wird als ZOOM-Webinar durchgeführt. Bis 25. April angemeldete Teilnehmer*innen können sich über die Chat-Funktion an der Diskussion beteiligen.

Anmeldung:

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie vor der Veranstaltung einen Link zur persönlichen Teilnahme.


Referent/in:

Prof. Dr. Henning Rosenau, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dr. Carina Dorneck, M.mel., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Leitung:

Dr. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin & Evangelische Akademie Frankfurt

Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen

Kooperation:

Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus

Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen

 

 

Evangelische Akademie Frankfurt