Mittwoch
06
April
2022
Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main, 18.30 – 20.15 Uhr
DIE ERSTELLUNG (M)EINES TESTAMENTS - WAS IST ZU BEACHTEN?
Vortragsreihe "Um Leben und Tod, Hoffnung und Mut"
Vortrag mit anschließendem Austausch
Während in einer „Patientenverfügung“ die Grenzen der medizinischen Behandlung festgelegt werden können, für den Fall, dass der Patient bzw. die Patientin sich selbst nicht mehr direkt dazu äußern kann, so tritt ein „Testament“ erst dann in Kraft, wenn die Person verstorben ist. Im Testament kann festgelegt werden, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die aber nicht unbedingt dem Willen des Verstorbenen entsprechen muss und zu Streitigkeiten führen kann. Doch was ist beim Abfassen des Testaments zu beachten? Wer wird Erbe und sollen Vermächtnisse, Auflagen sowie eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden? Und was hat es mit einem sog. „Nottestament“ im Krankenhaus auf sich? Dürfen Ärzte und Pflegekräfte ein solches Testament „bezeugen“?
Anmeldung erforderlich bis 31. März 2022
Teilnahme kostenfrei
Referent:
Dr. Frederick Häuser, Notar in Frankfurt am Main
Dr. Frederick Häuser, Notar in Frankfurt am Main
Leitung und Moderation:
Prof. Dr. Elke Jäger, Krankenhaus Nordwest
Prof. Dr. Kurt W. Schmidt, Evangelische Akademie Frankfurt
Prof. Dr. Elke Jäger, Krankenhaus Nordwest
Prof. Dr. Kurt W. Schmidt, Evangelische Akademie Frankfurt
Kooperation:
Klinik für Onkologie und Hämatologie, Krankenhaus Nordwest, Frankfurt/M.; Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus
Klinik für Onkologie und Hämatologie, Krankenhaus Nordwest, Frankfurt/M.; Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus
Förderer:
Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
Anmeldung
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