Dienstag
16
Mai
2023
Evangelische Akademie Frankfurt, Onlineveranstaltung, 19.00 – 20.30 Uhr
EIN DAMMBRUCH DURCH DEN BGH?
Ist Tötung auf Verlangen nun erlaubt?
Vortrag mit Diskussion
Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt, dass eine Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ohne Strafe möglich sein muss. Über die aktive Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) hat es damals nicht entschieden. Im vergangenen Jahr hat nun der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Krankenschwester freigesprochen, die ihrem schwerstkranken Ehemann auf dessen Wunsch hin Medikamente in tödlicher Dosis verabreicht hat. Was bedeutet die neue BGH-Entscheidung? Hat sie das Verbot der Tötung auf Verlangen faktisch aufgehoben? Ist die Unterscheidung von strafbarer „Tötung auf Verlangen“ und strafloser „Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid“ jetzt noch gültig? Wurde gar der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen? Die Klärung dieser Fragen ist auch für die parlamentarische Debatte zur Neuregelung der Sterbehilfe von Brisanz, da die aktuellen Gesetzentwürfe nach wie vor von einer Trennung beider Phänomene ausgehen.
 
Teilnahme kostenfrei
Anmeldung erforderlich bis: 10. Mai 2023
Die Veranstaltung findet nur online über Zoom statt. Eine rechtzeitige vorherige Anmeldung ist erforderlich, um den Link zur Teilnahme zu erhalten. Die Teilnahme an der Diskussion ist über die Chat-Funktion möglich.

Referent:
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Kriminologisches Seminar und Institut für Medizinstrafrecht, Universität Bonn
 
Leitung und Moderation:
Prof. Dr. jur. Bernhard Kretschmer, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen
Prof. Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Evangelische Akademie Frankfurt
 
Kooperation:
Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus, Frankfurt/M.

Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen

 

Evangelische Akademie Frankfurt

Anmeldung

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